KBS Pflegeteam Sabine Marx GmbH
Wir versorgen Sie.... freundlich - kompetent und zuverlässig!
Ambulante Pflege
Gerne leisten wir erforderliche und gewünschte Hilfe bei Ihnen zu Hause. Das ist zum einen - falls erforderlich - die medizinische Behandlungspflege (muss vom Arzt verordnet werden und ist Leistung Ihrer Krankenkasse), dazu gehören z. B. Verbandswechsel, Blutdruckkontrollen, Injektionen u. v. m..
Zum anderen ist es die sogenannte Grundpflege (Leistung der Pflegekasse und Eigenleistung), das bedeutet Alltagshilfen beim Aufstehen, Ankleiden, bei der Morgentoilette, bei WC-Gängen, beim Lagern, Hilfen bei der Essenszubereitung o. ähnliches.
Diese zwei Begriffe sind in der ambulanten Pflege von besonderer Bedeutung, nämlich die
Grund- und die Behandlungspflege.
Was bedeutete das?
Grundpflege
umfasst die Pflegeleistungen, die Einfluss auf die Aktivitäten des tägl. Lebens haben, also z. B. Hilfe beim Aufstehen, Anziehen, Waschen, Frisieren, Bett machen, Essen zubereiten, Wohnung reinigen etc. Sie wird, sofern eine Einstufung in einen Pflegrad nach SGB XI vorliegt, i. d. R. durch die zuständige Pflegekasse im Rahmen der jeweiligen Höchstsätze je nach Pflegestufe übernommen.
Behandlungspflege
wiederum ist medizinische Pflege nach SGB V, die hilft, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder aber die ärztliche Behandlung zu sichern. Sie wird vom zuständigen (Haus-)Arzt verordnet und von der Krankenkasse getragen und umfasst Leistungen wie Blutdruck, Puls, Fieber etc. messen, das An- oder Ablegen von Verbänden, die Gabe von Spritzen, das Stellen oder Verabreichen von Medikamenten, die Blutzuckerkontrolle und vieles mehr. Falls sie verordnet wurde, trägt die Kosten in aller Regel die zuständige Krankenkasse.